Die Corona-Schutzmaßnahmen obliegen seit dem 2.4.2022 den Betreibern der Beherbergungsbetriebe. Die Betreiberin hat aufgrund der hohen Fallzahlen im Landkreis entschieden, für die Nutzung des Campingplatzes weiterhin die bekannte 3G-Regel vorzuschreiben.
Die Maskenpflicht in den Sanitäranlagen bleibt vorerst bestehen.
Stand 8.4.2022